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27/07/2026

Auslöse auf Montage – Das sollten Monteure wissen

Wer beruflich außerhalb seines Wohnorts arbeitet, hat häufig zusätzliche Ausgaben für Verpflegung, Unterkunft und Fahrten. Diese Kosten werden oft unter dem Begriff Auslöse zusammengefasst. Wichtig zu wissen: Die steuerliche Verpflegungspauschale ist nicht automatisch der Betrag, den Ihr Arbeitgeber tatsächlich auszahlt. Ob und in welcher Höhe Sie eine Auslöse erhalten, richtet sich unter anderem nach Ihrem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung.

Für berufliche Auswärtstätigkeiten gelten 2026 folgende Verpflegungspauschalen: 14 Euro bei einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden oder am An- und Abreisetag einer mehrtägigen Dienstreise sowie 28 Euro für jeden vollen Kalendertag außerhalb Ihres Wohnorts. Werden Ihnen Mahlzeiten vom Arbeitgeber gestellt, kann sich die Pauschale entsprechend verringern.

Beispiel: Reisen Sie von Montag bis Freitag auf Montage, erhalten Sie grundsätzlich 14 Euro für den An- und Abreisetag sowie jeweils 28 Euro für die drei vollen Tage dazwischen.

Arbeiten Sie länger als drei Monate am selben Einsatzort, entfällt die Verpflegungspauschale grundsätzlich danach. Erst eine Unterbrechung von mindestens vier Wochen startet die Frist neu. Bei Wochenendheimfahrten können für Ab- und Anreisetag jeweils 14 Euro gelten. Bei wechselnden Baustellen ist eine andere Bewertung möglich. Klären Sie längere oder wechselnde Einsätze frühzeitig mit der Lohnbuchhaltung oder Steuerberatung.

Bewahren Sie Einsatzzeiten, Buchungsbestätigungen und Unterkunftsrechnungen sorgfältig auf. Diese Nachweise erleichtern die Reisekostenabrechnung. 

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