Krankenversicherung in Deutschland – Das sollten EU-Arbeitnehmer wissen
Wenn Sie als EU-Bürger nach Deutschland kommen, hängt Ihr Krankenversicherungsschutz davon ab, wie lange Sie bleiben und ob Sie hier arbeiten. Bei einem vorübergehenden Aufenthalt, etwa als entsandter Arbeitnehmer oder Saisonkraft, bleiben Sie in der Regel im Heimatland versichert.
Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) können Sie notwendige medizinische Behandlungen in Deutschland in Anspruch nehmen – allerdings nur bei Ärzten und Krankenhäusern, die gesetzliche Krankenkassen akzeptieren.
Sind Sie in Ihrem Heimatland gesetzlich krankenversichert, erhalten Sie die EHIC dort kostenlos von Ihrer Krankenkasse. Sollte die Ausstellung der EHIC vor der Abreise zu lange dauern, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Provisorische Ersatzbescheinigung (PEB) beantragen. Diese wird bei Bedarf auch elektronisch oder per Fax übermittelt und ersetzt die EHIC vorübergehend.
Bei einem längeren Aufenthalt in Deutschland sollten Sie Ihren Leistungsanspruch mit dem Formular S1 absichern, das Ihre Krankenkasse im Herkunftsland ausstellt. Damit sind neben notwendigen Behandlungen auch geplante Therapien und Vorsorgeuntersuchungen möglich.
Verlegen Sie Ihren Wohnsitz nach Deutschland und arbeiten hier dauerhaft, gilt grundsätzlich die deutsche Krankenversicherungspflicht. Sie können sich entweder gesetzlich oder privat krankenversichern. Melden Sie sich möglichst früh bei einer Krankenkasse an, denn eine verspätete Anmeldung kann zu rückwirkenden Beiträgen führen.


