Mülltrennung in Monteurunterkünften: Welche Regeln müssen Vermieter beachten?
Seit 2025 werden die Vorgaben zur Mülltrennung – insbesondere beim Biomüll – vielerorts strenger kontrolliert. Besonders bei Monteurwohnungen kommt es aufgrund häufiger Gästewechsel oft zu Fehlwürfen. Mit einer einfachen und klaren Mülltrennung vermeiden Sie zusätzlichen Aufwand und unnötige Entsorgungskosten.
Grundsätzlich gehören Lebensmittelreste in die Biotonne. Nur in Ausnahmefällen, etwa bei stark verschmutzten oder flüssigen Speiseresten oder wenn keine Biotonne vorhanden ist, dürfen sie im Restmüll entsorgt werden. Wichtig ist außerdem, dass Bioabfälle keine Fremdstoffe wie Plastik, Folien oder Verpackungen enthalten. Auch viele als „kompostierbar“ gekennzeichnete Tüten sind in der Biotonne nicht erlaubt.
Stellen Sie Ihren Gästen gut sichtbare und eindeutig beschriftete Behälter für Bio-, Rest-, Papier- und Verpackungsmüll bereit. Symbole bzw. ein kurzer Hinweis wie „Bitte nach den Tonnen-Aufklebern vor Ort trennen“ helfen oft mehr als lange Erklärungen.
Beachten Sie außerdem, dass die Vorgaben je nach Stadt oder Gemeinde unterschiedlich sein können. Informieren Sie sich daher über die örtlichen Entsorgungsregeln und passen Sie Ihre Hausordnung entsprechend an. Kontrollieren Sie die Mülltrennung regelmäßig und weisen Sie Ihre Gäste bei Bedarf freundlich auf die Regeln hin. So vermeiden Sie zusätzliche Entsorgungskosten, unnötigen Mehraufwand und sorgen für einen sauberen, professionellen Eindruck Ihrer Monteurunterkunft.


