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27/07/2026

Müssen Sie als Monteur für Ihr ausländisches Fahrzeug Kfz-Steuer zahlen?

Viele Monteure reisen mit ihrem eigenen Fahrzeug aus dem Ausland nach Deutschland. Die gute Nachricht: Bei einem vorübergehenden Aufenthalt von bis zu einem Jahr fällt in der Regel keine deutsche Kfz-Steuer an. Voraussetzung ist, dass der Fahrzeughalter keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Die Steuerbefreiung gilt auch für Fahrten zwischen der Monteurunterkunft und dem Arbeitsplatz. 

Ändern sich die Voraussetzungen, kann jedoch eine Steuerpflicht entstehen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn sich das Fahrzeug länger als ein Jahr in Deutschland befindet oder der Halter seinen Wohnsitz dauerhaft nach Deutschland verlegt. In diesen Fällen muss das Fahrzeug in der Regel umgemeldet und nach deutschem Recht versteuert werden. 

In diesem Fall wird der Steuersatz für jeden im Inland verbrachten Kalendertag anteilig berechnet. Detaillierte Informationen, Meldevordrucke und Ansprechpartner finden Sie direkt auf den Serviceseiten der deutschen Zollverwaltung unter Zoll online – Ausländische Fahrzeuge

Nutzen Monteure einen in Deutschland zugelassenen Firmenwagen, gelten die üblichen deutschen Kfz-Steuervorschriften für das Unternehmen.

Da die gesetzlichen Vorgaben von der individuellen Situation abhängen, sollten sich Monteure und Arbeitgeber bei längeren Einsätzen oder einem Wohnsitzwechsel frühzeitig über die geltenden Regelungen informieren. So lassen sich unnötige Kosten und rechtliche Probleme vermeiden.

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