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27/07/2026

Ruhezeiten & Rauchverbot in Monteurunterkünfte: Welche Regeln Mieter kennen sollten

Wenn Sie ein Monteurzimmer oder eine Monteurwohnung in Deutschland mieten, sollten Sie die Hausordnung bereits vor der Buchung lesen. Sie enthält häufig wichtige Regeln zu Ruhezeiten und zum Rauchen.

In vielen Unterkünften gilt eine Nachtruhe von etwa 22 bis 6 Uhr. Während dieser Zeit sollten Sie Geräusche auf Zimmerlautstärke reduzieren. Vermeiden Sie lautes Fernsehen, Musik, Telefonate über Lautsprecher sowie Lärm in Fluren, Küchen oder auf Balkonen. Die Nutzung von Waschmaschine und Trockner ist während dieses Zeitraums ebenfalls untersagt. 

Zusätzliche Ruhezeiten können durch die Hausordnung oder örtliche Vorschriften festgelegt sein. Dies ist besonders wichtig, da andere Bewohner möglicherweise früh arbeiten oder im Schichtdienst tätig sind.

Ob das Rauchen erlaubt ist, entscheidet der Vermieter. Achten Sie in der Unterkunftsbeschreibung auf Hinweise wie „Nichtraucherunterkunft“ oder auf ein entsprechendes Symbol. Manchmal dürfen Sie nur auf dem Balkon oder in einem bestimmten Außenbereich rauchen. Fragen Sie bei Unklarheiten vor der Buchung nach.

Rauchen Sie trotz Verbots in der Unterkunft, können Ihnen hohe Reinigungskosten entstehen – etwa für Textilien, Geruchsbeseitigung oder Renovierungen. Nach einer erfolglosen Ermahnung kann der Vermieter zudem Ihren Aufenthalt vorzeitig beenden.

Halten Sie sich deshalb an die Hausordnung und nehmen Sie Rücksicht auf andere Gäste und Nachbarn.

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